Käfer

Fahrschule

 Ausbildungsklassen
  Theorieablaufpläne
  Seminare und Schulungen
  Planen Sie Ihre Ausbildung individuell
  Steigen Sie sofort in jeden Kurs ein
  Crashkurs oder Ferienkurs?
  BF 17 - Begleitendes Fahren mit 17
  Erste Hilfe - Kurs
  Wählen Sie Ihr Ausbildungs-Fahrzeug
  Finanzieren Sie Ihren Führerschein
  Punkteabbau und Nachschulung
  Ausbildung auf einem Automatik-Fahrzeug
  Verkehrsteilnehmerschulungen
  Körperliche Einschränkungen
 Ausbildung in Brandis oder Borsdorf
Copyright by Günter Taubert Impressum

Bevor es losgeht - Voraussetzungen

Um einen Führerschein zu bekommen, bedarf es neben einer soliden und erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung auch einiger bürokratischer Vorleistungen.
Dazu gehört ein entsprechender Führerscheinantrag bei der zuständigen Führerscheinbehörde.

Sie dürfen selbstverständlich bereits Ihre Ausbildung in der Fahrschule beginnen, müssen aber erst "auf grünes Licht" von der Behörde für eine mögliche Prüfung warten.
(Theorieprüfung frühestens 3 Monate vor dem Mindestalter, Praxisprüfung 4 Wochen davor - Führerschein dann zum Geburtstag)

Damit das recht bald geschehen kann, sollten Sie also den genannten Antrag schnellstmöglich gegen Entrichtung einer entsprechenden Gebühr bei Ihrer Führerscheinstelle einreichen.
Bitte beachten Sie, dass zu dem Antrag je nach Führerscheinklasse Anlagen notwendig sind.

So z.B. benötigen Sie für einen PKW Führerschein ein Passfoto, Sehtest und eine Ausbildung in "lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Unfallort", welche Sie vorab jeden ersten Samstag des Monats in unserer Fahrschule absolvieren können.

Der LKW Führerschein erfordert zum Passfoto noch eine ärztliche Bescheinigung, ein Gutachten über das Sehvermögen und einen "Erste Hilfe Kurs" (auch in unserer Fahrschule möglich).
Den Führerscheinantrag erhalten Sie hier in der Fahrschule.

 Erste Hilfe - Kurs



Ausbildungsklassen

Klasse B
Kraftwagen bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und
  • Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse
  • Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist, als die Leermasse des Kraftwagens und die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t.
Mindestalter: 18 Jahre
Eingeschlossene Klassen: M, L, S


Klasse BE
Kombination aus Fahrerlaubnis-Klasse B und Anhänger, der nicht unter Klasse B fällt.

Kraftwagen bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse mit
  • Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse, wenn die zulässige Gesamtmasse größer ist, als die Leermasse des Pkw.
  • Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als, die Leermasse des Pkw, aber die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und Pkw größer ist, als 3,5 t.
Führerscheininhaber der "alten" Klasse 3 dürfen alle einachsigen Anhänger (einschließlich Hänger mit Tandem-Achsen) mit Ihrem Fahrzeug ziehen.

Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig


Klasse C
Kraftwagen über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse (nach oben keine Beschränkung)
  • auch mit Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse
Mindestalter: 18 Jahre. Für Führer im gewerblichen Güterverkehr ist das Mindestalter 21 Jahre, wenn die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs oder Zuges mehr als 7,5 t beträgt.

Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig.
Eingeschlossene Klasse: C1


Klasse CE
Lastzüge und Sattelzüge
Kraftwagen über 3,5 t zulässige Gesamtmasse (nach oben keine Beschränkung) und
  • Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse
Mindestalter: 18 Jahre. Für Führer im gewerblichen Güterverkehr ist das Mindestalter 21 Jahre, wenn die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs oder Zuges mehr als 7,5 t beträgt.

Vorbesitz Führerscheinklasse C notwendig.
Eingeschlossene Klassen: C1E, BE, T, bei Besitz von D1: D1E, bei Besitz von D: DE


Klasse L
Zugmaschinen (Traktoren) in der Land- und Forstwirtschaft bis 32 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit,
  • auch mit Anhängern (dann Höchstgeschwindigkeit 25 km/h)
Stapler (auch mit Anhänger) und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit.

Mindestalter: 16 Jahre


Klasse M
(Moped, Mokick bis max. 50 ccm und max. 45 km/h) Kleinkrafträder und Fahrräder mit Elektromotor oder Hilfsmotor bis 50 ccm Hubraum und einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h.

Mindestalter: 16 Jahre


Klasse S
Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer
  • bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h und einer Leermasse bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen max. 350 kg und
    (bei Elektrofahrzeugen ohne Masse der Batterie)
  • Hubraum max. 50 ccm (bei Fremdzündungsmotor (z.B. Benziner)) oder
  • max. 4 kW Nutzleistung (bei anderen Verbrennungsmotoren z.B. Diesel) oder
  • max. 4 kW Nenndauerleistung bei Elektromotor
Mindestalter 16 Jahre


Klasse A1
Leichtkrafträder max. 125 ccm, max. 11 kW Motorleistung.

Inhaber der Fahrerlaubnis-Klasse A1 dürfen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nur mit Leichtkrafträdern fahren, deren bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h gedrosselt ist.

Mindestalter: 16 Jahre
Eingeschlossene Klasse: M


Klasse A18
Krafträder mit und ohne Beiwagen
(zunächst nur für Krafträder bis max. 25 kW/ 34 PS und einer Leermasse von mindestens 6,25 kg pro kW, nach 2-jähriger Fahrpraxis ohne weitere Ausbildung und Prüfung unbegrenzt)

Eingeschlossene Klassen: A1, M
Mindestalter: 18 Jahre


Klasse A25
Direkteinstieg ab 25 Jahre für Krafträder mit und ohne Beiwagen über 25 kW (34 PS) oder einer Leermasse von weniger als 6,25 kg pro kW.

Eingeschlossene Klassen: A beschränkt, A1, M



Wie viel kostet mich das?

Der Gesamtpreis für die Fahrausbildung richtet sich maßgeblich nach den in Anspruch genommenen Gesamtfahrstunden, zuzüglich der zum Abschluss der Ausbildung notwendigen Grundfahrstunden und Prüfungen. Beachtung sollten auch eventuelle Nebenkosten wie Prüforganisation, Führerschein, Erste Hilfe usw. finden.
Lassen Sie sich von uns vor Ort Ihr individuelles Angebot erstellen.

 Termin vereinbaren



Theorieablaufpläne

Die Pläne stehen Ihnen als PDF-Dateien zur Verfügung.

 Kursablaufplan Brandis als PDF
 Kursablaufplan Borsdorf als PDF



Seminare und Schulungen

Die Abläufe und Ziele der einzelnen Seminare stehen Ihnen als PDF-Dateien zur Verfügung.

 Seminar ASF (Aufbauseminar für Fahranfänger) als PDF
 Seminar ASP (Aufbauseminar für Punkteauffällige) als PDF
 Verkehrsteilnehmerschulung
 Erste Hilfe Kurs



Planen Sie Ihre Ausbildung individuell

Sie haben die Möglichkeit, Ihren Kursablauf entsprechend Ihrer zeitlichen Möglichkeiten einzurichten. Die einzelnen Unterrichtseinheiten finden jeweils Dienstags und Donnerstags in Borsdorf und Mittwochs sowie Samstags in Brandis statt.

Eine vorgeschriebene Reihenfolge zur Absolvierung der einzelnen Unterrichtsthemen gibt es nicht. Sie müssen aber jedes Thema für Ihre Ausbildungsklasse mindestens einmal besucht haben. Dazu haben Sie bis zu vier mal pro Woche Gelegenheit.

Am Ende entscheiden Sie selbst, wenn der Zeitpunkt zur Teilnahme an einer entsprechenden Theorieprüfung gekommen ist.
Beachten müssen wir hierbei auch die Bearbeitungszeit des Amtes, die zur Zeit etwa 14 Tage betragen kann. Aber in dieser Zeit absolvieren wir ja schon fleißig unsere Ausbildung.

Die fahrpraktische Ausbildung darf ggf. parallel zur Theorieausbildung erfolgen. Auch hier entscheiden Sie selbst über den Zeitpunkt und von welchem Fahrlehrer sie ausgebildet werden möchten.

Siehe auch
 Theorieablaufpläne



Steigen Sie sofort in jeden Kurs ein

Sie haben die Möglichkeit, ständig in die laufenden Kurse einzusteigen. Sie müssen also nicht warten, bis ein neuer Kurs in Brandis oder Borsdorf beginnt.

Die einzelnen Theoriethemen sind in sich abgeschlossen und wiederholen sich im nächsten Kurs tagversetzt. Das bedeutet, die Mittwochkurse laufen nun Samstags und umgekehrt.

So hat zum Beispiel der nur am Wochenende vor Ort verweilende "Student" die Möglichkeit, nur durch Samstagteilnahme alle Einheiten zu absolvieren.
Sollten Sie also im laufenden Kurs ein Thema verpassen, holen Sie es im nächsten Kurs oder einfach zeitnah in der Außenstelle nach.

Somit stellen Sie sich völlig individuell Ihren Kursablauf zusammen.

Siehe auch
 Planen Sie Ihre Ausbildung individuell
 Theorieablaufpläne



Crashkurs oder Ferienkurs?


Crashkurs
Sie wollen in kürzester Zeit Ihre Ausbildung absolvieren?
Dafür eignet sich -" der Crashkurs "-

Und schon geht es los im laufenden Kurs.
Zum Beispiel:
  • Dienstag Borsdorf
  • Mittwoch Brandis
  • Donnerstag Borsdorf
  • und am Samstag wieder Brandis
Siehe auch
 Planen Sie Ihre Ausbildung individuell
 Steigen Sie sofort in jeden Kurs ein


Ferienkurs
Sie haben wenig Zeit? Ihre Ausbildung oder Ihre Arbeit lässt Ihnen in der Woche kaum Raum für Führerscheinbelange ?

Kein Problem, dann nutzen Sie Ihre Ferien- oder Urlaubstage.

Die Termine des Ferienkurses finden Sie hier:
 Kursablaufpläne als PDF



Erste Hilfe - Kurs

Zum Ersterwerb einer Fahrerlaubnis ist bereits bei der Antragstellung der Nachweis zur Ausbildung "Lebensrettende Sofortmaßnahmen - LSM" erforderlich. Dieser Kurs umfasst 8 Stunden zu je 45 min und wird in der Regel jeden ersten Samstag des Monates ab 12.30 Uhr in der Fahrschule in Brandis durchgeführt.

Unser Partner ist hier die Sanitätsschule Tembaak.
Ansprechpartner: Herr Ralf Machtenberg
Siehe auch Email:  info@erste-hilfe-sachsen.de

Bitte melden Sie sich rechtzeitig zu den einzelnen Kursen in der Fahrschule an.

Für den Erwerb einer Fahrerlaubnis für LKW´s benötigt man allerdings eine Ausbildung "Erste Hilfe - EH", welche die doppelte Ausbildungszeit erfordert. Auch diese Kurse werden in der Fahrschule von o.g. Sanitätsschule angeboten. Die Termine erfragen Sie bitte in der Fahrschule.

Weitere Kurse:
"Erste Hilfe Training - EH-T" und
"Erste Hilfe Kurse und Training für Betriebshelfer- und Helferinnen"



Wählen Sie Ihr Ausbildungs-Fahrzeug

Sie haben die Möglichkeit unter den vorhandenen Ausbildungsfahrzeugen der jeweiligen Führerscheinklasse Ihr Wunschfahrzeug auszuwählen. Im Ausbildungsbereich PKW stehen Fahrzeuge verschiedener Größen und Marken vom Automatikfahrzeug bis zum Cabriolet zur Verfügung.

"Fahrspaß pur" erwartet Sie besonders im Ausbildungsbereich Motorrad. Hier stehen gleich mehrere Maschinen für jede Ausbildungsklasse für Sie bereit. Und nach abgeschlossener Ausbildung können Sie sich ggf. Ihr Ausbildungsfahrzeug weiterhin ausleihen oder Sie nehmen es gleich mit.

Auf unserer  Motorradseite können Sie sich dazu schon vorab einige Fahrzeuge ansehen. Verschiedene Maschinen gibt es extra in einer abgesenkten Variante, so dass es für fast alle Körpergrößen Angebote gibt.
Beachten Sie bitte, dass hier nur einige Beispiele aufgeführt werden können und durch unseren Handel jederzeit Änderungen im Fahrzeugbestand möglich sind!

Noch besser, Sie kommen einfach zum "Probesitzen" vorbei.
Notwendige Motorradbekleidung einschließlich Helm wird selbstverständlich für die Ausbildung kostenfrei zur Verfügung gestellt.



Finanzieren Sie Ihren Führerschein

"Alles auf Einmal" ist oft nicht leicht.
Besser passt Ihnen eine Finanzierungsmöglichkeit - dann sprechen Sie uns an.



Punkteabbau und Nachschulung

Sie haben genügend Punkte in Flensburg gesammelt oder sind in der Probezeit aufgefallen?
Was können oder vielleicht schon - müssen Sie tun?

Punkteabbau - ASP
Im Allgemeinen haben Sie drei Möglichkeiten:
1. Sie fahren in der Gültigkeitsdauer Ihrer Punkteeinträge immer vorbildlich und lassen sich nichts zu Schulden kommen, und schon bald sind die Punkte weg.
2. Sie absolvieren einen Kurs, das s.g. Aufbauseminar für Punkteauffällige (ASP). Hierzu nehmen Sie an vier Sitzungen zu je 135 Minuten teil und absolvieren zwischen der ersten und zweiten Sitzung eine s.g. Beobachtungsfahrt. Eine Prüfung gibt es nicht.

Bis zu 13 Punkten ist die Teilnahme freiwillig, ab 14 Punkte wird sie angeordnet, ohne dass noch Punkte abgebaut werden. Bis zum Kontostand von 8 Punkten bringt das Seminar einen Punktebonus von 4 Punkten. Besitzen Sie 8 bis 13 Punkte, so erhalten Sie 2 Punkte Bonus. Allerdings kann Ihnen die Teilnahme an einem psychologischem Beratungsgespräch noch einmal 2 Bonuspunkte bringen. (Diese Gespräche werden nicht von Fahrschulen durchgeführt). Bei 18 Punkten ist dann die Fahrerlaubnis weg.
3. Die Fahrerlaubnis wird Ihnen entzogen, damit auch die Punkte.

Siehe auch
 ASP, ASF - Inhalte

Nachschulung - ASF
Sie sind in der Probezeit einmal nach "Katalog A" oder zweimal nach "Katalog B" aufgefallen. Ihre Probezeit hat sich nun auf 4 Jahre verlängert und die Behörde hat die Teilnahme an einem "Aufbauseminar für Fahranfänger - ASF" angeordnet.

Siehe auch
 ASP, ASF - Inhalte



Ausbildung auf einem Automatik-Fahrzeug

Die PKW Ausbildung ist selbstverständlich auch auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe möglich. Beachten sollten Sie hierbei, dass dann der Führerschein auch auf diese Fahrzeuge beschränkt bleibt. Wollen Sie später doch ein schaltgetriebenes Fahrzeug fahren, ist dazu eine erneute Praxisprüfung auf einem Schaltfahrzeug notwendig.



BF 17 - Begleitendes Fahren mit 17

Über das Modell "Begleitendes Fahren mit 17 Jahren" in Sachsen ist es möglich, bereits mit dem Erreichen des 17. Lebensjahres mit einer Begleitperson PKW zu fahren.

Die Modalitäten zur Anmeldung entsprechen dem Punkt "Bevor es losgeht - Voraussetzungen" bis auf wenige Unterschiede:
Der Antrag wird frühestens ein halbes Jahr vor dem Geburtstag entgegen genommen. Dies ist also auch der frühestmögliche Zeitpunkt für den Ausbildungsbeginn.

Zusätzlich zum Führerscheinantrag ist die Teilnahme am Modell BF 17 zu beantragen. Begleitperson/en sind in beliebiger Zahl zu benennen und von dieser/n sind Kopien des Ausweises und des Führerscheins beizufügen.

Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt, mindestens 5 Jahre im Besitz des Führerscheines der Klasse B sein und darf nicht mehr als drei Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg haben.

Was für den Fahrer und seinen Begleiter zu beachten ist, erfahren Sie in unserer Fahrschule.



Verkehrsteilnehmerschulungen

Viel hat sich in letzter Zeit geändert, vieles wird sich in nächster Zeit noch ändern.
Das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz gibt hier einen wichtigen Rahmen für beruflich tätige Fahrer.

Hier bieten wir Ihnen als evtl. betroffener Transportbetrieb bereits jetzt schon erste Informationen zu Möglichkeiten, Inhalten und Ablauf dieser gesetzlichen Weiterbildung.
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig, ab 2009 geht es bereits los!

Wie aber kommen Sie als Nichtberufskraftfahrer zu neuem Wissensstand, von dem gerade oft bei "Vielfahrern" der langfristige Erhalt des Führerscheines abhängen kann?
Vereinbaren Sie mit uns einen Termin und wir schnüren für Ihren Bedarf ein passendes Paket.

Von der einfachen zweistündigen "Verkehrsteilnehmerschulung" in Ihrem Büro, Betrieb oder sonstigen Einrichtung bis hin zur zeitlich gestaffelten Weiterbildung über längere Zeiträume wie wir das seit vielen Jahren für Transport- und Landwirtschaftsbetriebe, Feuerwehren, Steuerberater, kommunale Einrichtungen bis zum Holzhandel und der Physiotherapie u.a. im Rahmen vorgeschriebener Arbeitsschutzbelehrungen tun.

Siehe auch
 Info Berufskraftfahrer Qualifikationsgesetz
 Termin vereinbaren



Fortgeschrittenenkurse

Vieles hat sich in letzter Zeit geändert, vieles wird sich immer wieder ändern.
Ein spezielles Angebot für Sie als jung gebliebenen Verkehrsteilnehmer hält - bzw. macht Sie fit für die Anforderungen des modernen Straßenverkehrs.
An drei verschiedenen Tagen erfahren Sie in jeweils 90 Minuten Neues und Interessantes zum Straßenverkehrsrecht und erhalten Tipps und Hinweise zum Verhalten im Straßenverkehr.

Völlig freiwillig und ungezwungen ist für Sie unabhängig vom theoretischen Teil eine Fahrt von 90 Minuten mit dem Fahrlehrer möglich.
Diese vertieft Ihr neu erworbenes Wissen in der Praxis und kann Ihnen wertvolle Hilfe und gegebenenfalls wichtige Rückmeldung sein.

Wir beraten Sie gern.



Körperliche Einschränkungen und Begutachtungen

Seit nunmehr 10 Jahren arbeiten wir mit dem TÜV im Bereich der Fahrbegutachtungen und im Zusammenhang mit gesundheitlichen Einschränkungen und der erforderlichen medizinisch psychologischen Untersuchungen mit mehreren Kliniken zusammen.



Ausbildung in Brandis oder Borsdorf

Siehe auch
 Adressen und Telefonnummern


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