Bevor es losgeht - Voraussetzungen
Um einen Führerschein zu bekommen, bedarf es neben einer soliden und erfolgreich
abgeschlossenen Ausbildung auch einiger bürokratischer Vorleistungen.
Dazu gehört ein entsprechender Führerscheinantrag bei der zuständigen Führerscheinbehörde.
Sie dürfen selbstverständlich bereits Ihre Ausbildung in der Fahrschule beginnen,
müssen aber erst "auf grünes Licht" von der Behörde für eine mögliche Prüfung warten.
(Theorieprüfung frühestens 3 Monate vor dem Mindestalter,
Praxisprüfung 4 Wochen davor - Führerschein dann zum Geburtstag)
Damit das recht bald geschehen kann, sollten Sie also den genannten Antrag schnellstmöglich
gegen Entrichtung einer entsprechenden Gebühr bei Ihrer Führerscheinstelle einreichen.
Bitte beachten Sie, dass zu dem Antrag je nach Führerscheinklasse Anlagen notwendig sind.
So z.B. benötigen Sie für einen PKW Führerschein ein Passfoto, Sehtest und eine Ausbildung
in "lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Unfallort", welche Sie vorab jeden ersten Samstag
des Monats in unserer Fahrschule absolvieren können.
Der LKW Führerschein erfordert zum Passfoto noch eine ärztliche Bescheinigung,
ein Gutachten über das Sehvermögen und einen "Erste Hilfe Kurs" (auch in unserer Fahrschule möglich).
Den Führerscheinantrag erhalten Sie hier in der Fahrschule.
Erste Hilfe - Kurs
Ausbildungsklassen
Klasse B
Kraftwagen bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und
- Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse
- Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, wenn die zulässige Gesamtmasse des
Anhängers nicht größer ist, als die Leermasse des Kraftwagens und die Summe der
zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t.
Mindestalter: 18 Jahre
Eingeschlossene Klassen: M, L, S
Klasse BE
Kombination aus Fahrerlaubnis-Klasse B und Anhänger, der nicht unter Klasse B fällt.
Kraftwagen bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse mit
- Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse, wenn die zulässige Gesamtmasse größer ist,
als die Leermasse des Pkw.
- Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, wenn die zulässige Gesamtmasse des
Anhängers nicht größer ist als, die Leermasse des Pkw, aber die Summe der Gesamtmassen
von Anhänger und Pkw größer ist, als 3,5 t.
Führerscheininhaber der "alten" Klasse 3 dürfen alle einachsigen Anhänger
(einschließlich Hänger mit Tandem-Achsen) mit Ihrem Fahrzeug ziehen.
Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig
Klasse C
Kraftwagen über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse (nach oben keine Beschränkung)
- auch mit Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse
Mindestalter: 18 Jahre. Für Führer im gewerblichen Güterverkehr ist das Mindestalter 21 Jahre,
wenn die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs oder Zuges mehr als 7,5 t beträgt.
Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig.
Eingeschlossene Klasse: C1
Klasse CE
Lastzüge und Sattelzüge
Kraftwagen über 3,5 t zulässige Gesamtmasse (nach oben keine Beschränkung) und
- Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse
Mindestalter: 18 Jahre. Für Führer im gewerblichen Güterverkehr ist das Mindestalter 21 Jahre,
wenn die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs oder Zuges mehr als 7,5 t beträgt.
Vorbesitz Führerscheinklasse C notwendig.
Eingeschlossene Klassen: C1E, BE, T, bei Besitz von D1: D1E, bei Besitz von D: DE
Klasse L
Zugmaschinen (Traktoren) in der Land- und Forstwirtschaft bis 32 km/h bauartbedingte
Höchstgeschwindigkeit,
- auch mit Anhängern (dann Höchstgeschwindigkeit 25 km/h)
Stapler (auch mit Anhänger) und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h bauartbedingte
Höchstgeschwindigkeit.
Mindestalter: 16 Jahre
Klasse M
(Moped, Mokick bis max. 50 ccm und max. 45 km/h)
Kleinkrafträder und Fahrräder mit Elektromotor oder Hilfsmotor bis 50 ccm Hubraum und einer
bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h.
Mindestalter: 16 Jahre
Klasse S
Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer
- bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h und
einer Leermasse bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen max. 350 kg und
(bei Elektrofahrzeugen ohne Masse der Batterie)
- Hubraum max. 50 ccm (bei Fremdzündungsmotor (z.B. Benziner)) oder
- max. 4 kW Nutzleistung (bei anderen Verbrennungsmotoren z.B. Diesel) oder
- max. 4 kW Nenndauerleistung bei Elektromotor
Mindestalter 16 Jahre
Klasse A1
Leichtkrafträder max. 125 ccm, max. 11 kW Motorleistung.
Inhaber der Fahrerlaubnis-Klasse A1 dürfen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nur mit
Leichtkrafträdern fahren, deren bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h gedrosselt ist.
Mindestalter: 16 Jahre
Eingeschlossene Klasse: M
Klasse A18
Krafträder mit und ohne Beiwagen
(zunächst nur für Krafträder bis max. 25 kW/ 34 PS und einer Leermasse von mindestens 6,25 kg pro kW,
nach 2-jähriger Fahrpraxis ohne weitere Ausbildung und Prüfung unbegrenzt)
Eingeschlossene Klassen: A1, M
Mindestalter: 18 Jahre
Klasse A25
Direkteinstieg ab 25 Jahre für Krafträder mit und ohne Beiwagen über 25 kW (34 PS)
oder einer Leermasse von weniger als 6,25 kg pro kW.
Eingeschlossene Klassen: A beschränkt, A1, M
Wie viel kostet mich das?
Der Gesamtpreis für die Fahrausbildung richtet sich maßgeblich nach den in Anspruch genommenen
Gesamtfahrstunden, zuzüglich der zum Abschluss der Ausbildung notwendigen Grundfahrstunden
und Prüfungen. Beachtung sollten auch eventuelle Nebenkosten wie Prüforganisation, Führerschein,
Erste Hilfe usw. finden.
Lassen Sie sich von uns vor Ort Ihr individuelles Angebot erstellen.
Termin vereinbaren
Theorieablaufpläne
Die Pläne stehen Ihnen als PDF-Dateien zur Verfügung.
Kursablaufplan Brandis als PDF
Kursablaufplan Borsdorf als PDF
Seminare und Schulungen
Die Abläufe und Ziele der einzelnen Seminare stehen Ihnen als PDF-Dateien zur Verfügung.
Seminar ASF (Aufbauseminar für Fahranfänger) als PDF
Seminar ASP (Aufbauseminar für Punkteauffällige) als PDF
Verkehrsteilnehmerschulung
Erste Hilfe Kurs
Planen Sie Ihre Ausbildung individuell
Sie haben die Möglichkeit, Ihren Kursablauf entsprechend Ihrer zeitlichen Möglichkeiten einzurichten.
Die einzelnen Unterrichtseinheiten finden jeweils Dienstags und Donnerstags in Borsdorf und Mittwochs
sowie Samstags in Brandis statt.
Eine vorgeschriebene Reihenfolge zur Absolvierung der einzelnen Unterrichtsthemen gibt es nicht.
Sie müssen aber jedes Thema für Ihre Ausbildungsklasse mindestens einmal besucht haben.
Dazu haben Sie bis zu vier mal pro Woche Gelegenheit.
Am Ende entscheiden Sie selbst, wenn der Zeitpunkt zur Teilnahme an einer entsprechenden
Theorieprüfung gekommen ist.
Beachten müssen wir hierbei auch die Bearbeitungszeit des Amtes,
die zur Zeit etwa 14 Tage betragen kann.
Aber in dieser Zeit absolvieren wir ja schon fleißig unsere Ausbildung.
Die fahrpraktische Ausbildung darf ggf. parallel zur Theorieausbildung erfolgen.
Auch hier entscheiden Sie selbst über den Zeitpunkt
und von welchem Fahrlehrer sie ausgebildet werden möchten.
Siehe auch
Theorieablaufpläne
Steigen Sie sofort in jeden Kurs ein
Sie haben die Möglichkeit, ständig in die laufenden Kurse einzusteigen.
Sie müssen also nicht warten, bis ein neuer Kurs in Brandis oder Borsdorf beginnt.
Die einzelnen Theoriethemen sind in sich abgeschlossen und wiederholen sich im nächsten Kurs tagversetzt.
Das bedeutet, die Mittwochkurse laufen nun Samstags und umgekehrt.
So hat zum Beispiel der nur am Wochenende vor Ort verweilende "Student" die Möglichkeit,
nur durch Samstagteilnahme alle Einheiten zu absolvieren.
Sollten Sie also im laufenden Kurs ein Thema verpassen, holen Sie es im nächsten Kurs
oder einfach zeitnah in der Außenstelle nach.
Somit stellen Sie sich völlig individuell Ihren Kursablauf zusammen.
Siehe auch
Planen Sie Ihre Ausbildung individuell
Theorieablaufpläne
Crashkurs oder Ferienkurs?
Crashkurs
Sie wollen in kürzester Zeit Ihre Ausbildung absolvieren?
Dafür eignet sich -" der Crashkurs "-
Und schon geht es los im laufenden Kurs.
Zum Beispiel:
- Dienstag Borsdorf
- Mittwoch Brandis
- Donnerstag Borsdorf
- und am Samstag wieder Brandis
Siehe auch
Planen Sie Ihre Ausbildung individuell
Steigen Sie sofort in jeden Kurs ein
Ferienkurs
Sie haben wenig Zeit? Ihre Ausbildung oder Ihre Arbeit lässt Ihnen in der Woche
kaum Raum für Führerscheinbelange ?
Kein Problem, dann nutzen Sie Ihre Ferien- oder Urlaubstage.
Die Termine des Ferienkurses finden Sie hier:
Kursablaufpläne als PDF
Erste Hilfe - Kurs
Zum Ersterwerb einer Fahrerlaubnis ist bereits bei der Antragstellung der Nachweis zur Ausbildung
"Lebensrettende Sofortmaßnahmen - LSM" erforderlich. Dieser Kurs umfasst 8 Stunden zu je 45 min
und wird in der Regel jeden ersten Samstag des Monates ab 12.30 Uhr in der Fahrschule in Brandis
durchgeführt.
Unser Partner ist hier die Sanitätsschule Tembaak.
Ansprechpartner: Herr Ralf Machtenberg
Siehe auch Email:
info@erste-hilfe-sachsen.de
Bitte melden Sie sich rechtzeitig zu den einzelnen Kursen in der Fahrschule an.
Für den Erwerb einer Fahrerlaubnis für LKW´s benötigt man allerdings
eine Ausbildung "Erste Hilfe - EH",
welche die doppelte Ausbildungszeit erfordert. Auch diese Kurse werden in der Fahrschule von o.g.
Sanitätsschule angeboten. Die Termine erfragen Sie bitte in der Fahrschule.
Weitere Kurse:
"Erste Hilfe Training - EH-T" und
"Erste Hilfe Kurse und Training für Betriebshelfer- und Helferinnen"
Wählen Sie Ihr Ausbildungs-Fahrzeug
Sie haben die Möglichkeit unter den vorhandenen Ausbildungsfahrzeugen der jeweiligen Führerscheinklasse
Ihr Wunschfahrzeug auszuwählen. Im Ausbildungsbereich PKW stehen Fahrzeuge verschiedener Größen und
Marken vom Automatikfahrzeug bis zum Cabriolet zur Verfügung.
"Fahrspaß pur" erwartet Sie besonders im Ausbildungsbereich Motorrad. Hier stehen gleich mehrere
Maschinen für jede Ausbildungsklasse für Sie bereit. Und nach abgeschlossener Ausbildung können
Sie sich ggf. Ihr Ausbildungsfahrzeug weiterhin ausleihen oder Sie nehmen es gleich mit.
Auf unserer
Motorradseite können Sie sich dazu schon vorab
einige Fahrzeuge ansehen. Verschiedene Maschinen gibt es extra in einer abgesenkten Variante,
so dass es für fast alle Körpergrößen Angebote gibt.
Beachten Sie bitte, dass hier nur einige Beispiele aufgeführt werden können und durch unseren Handel
jederzeit Änderungen im Fahrzeugbestand möglich sind!
Noch besser, Sie kommen einfach zum "Probesitzen" vorbei.
Notwendige Motorradbekleidung einschließlich Helm wird selbstverständlich für die Ausbildung
kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Finanzieren Sie Ihren Führerschein
"Alles auf Einmal" ist oft nicht leicht.
Besser passt Ihnen eine Finanzierungsmöglichkeit - dann sprechen Sie uns an.
Punkteabbau und Nachschulung
Sie haben genügend Punkte in Flensburg gesammelt oder sind in der Probezeit aufgefallen?
Was können oder vielleicht schon - müssen Sie tun?
Punkteabbau - ASP
Im Allgemeinen haben Sie drei Möglichkeiten:
1. Sie fahren in der Gültigkeitsdauer Ihrer Punkteeinträge immer vorbildlich und lassen sich
nichts zu Schulden kommen, und schon bald sind die Punkte weg.
2. Sie absolvieren einen Kurs, das s.g. Aufbauseminar für Punkteauffällige (ASP). Hierzu nehmen Sie an vier
Sitzungen zu je 135 Minuten teil und absolvieren zwischen der ersten und zweiten Sitzung eine s.g.
Beobachtungsfahrt. Eine Prüfung gibt es nicht.
Bis zu 13 Punkten ist die Teilnahme freiwillig, ab 14 Punkte wird sie angeordnet, ohne dass noch Punkte
abgebaut werden. Bis zum Kontostand von 8 Punkten bringt das Seminar einen Punktebonus von 4 Punkten.
Besitzen Sie 8 bis 13 Punkte, so erhalten Sie 2 Punkte Bonus. Allerdings kann Ihnen die Teilnahme an einem
psychologischem Beratungsgespräch noch einmal 2 Bonuspunkte bringen. (Diese Gespräche werden nicht von
Fahrschulen durchgeführt). Bei 18 Punkten ist dann die Fahrerlaubnis weg.
3. Die Fahrerlaubnis wird Ihnen entzogen, damit auch die Punkte.
Siehe auch
ASP, ASF - Inhalte
Nachschulung - ASF
Sie sind in der Probezeit einmal nach "Katalog A" oder zweimal nach "Katalog B" aufgefallen.
Ihre Probezeit hat sich nun auf 4 Jahre verlängert und die Behörde hat die Teilnahme an einem
"Aufbauseminar für Fahranfänger - ASF" angeordnet.
Siehe auch
ASP, ASF - Inhalte
Ausbildung auf einem Automatik-Fahrzeug
Die PKW Ausbildung ist selbstverständlich auch auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe möglich.
Beachten sollten Sie hierbei, dass dann der Führerschein auch auf diese Fahrzeuge beschränkt bleibt.
Wollen Sie später doch ein schaltgetriebenes Fahrzeug fahren, ist dazu eine erneute Praxisprüfung
auf einem Schaltfahrzeug notwendig.
BF 17 - Begleitendes Fahren mit 17
Über das Modell "Begleitendes Fahren mit 17 Jahren" in Sachsen ist es möglich,
bereits mit dem Erreichen des 17. Lebensjahres mit einer Begleitperson PKW zu fahren.
Die Modalitäten zur Anmeldung entsprechen dem Punkt "Bevor es losgeht - Voraussetzungen"
bis auf wenige Unterschiede:
Der Antrag wird frühestens ein halbes Jahr vor dem Geburtstag entgegen genommen.
Dies ist also auch der frühestmögliche Zeitpunkt für den Ausbildungsbeginn.
Zusätzlich zum Führerscheinantrag ist die Teilnahme am Modell BF 17 zu beantragen.
Begleitperson/en sind in beliebiger Zahl zu benennen und von dieser/n sind Kopien
des Ausweises und des Führerscheins beizufügen.
Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt, mindestens 5 Jahre im Besitz des
Führerscheines der Klasse B sein und darf nicht mehr als drei Punkte im
Verkehrszentralregister in Flensburg haben.
Was für den Fahrer und seinen Begleiter zu beachten ist, erfahren Sie in unserer Fahrschule.
Verkehrsteilnehmerschulungen
Viel hat sich in letzter Zeit geändert, vieles wird sich in nächster Zeit noch ändern.
Das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz gibt hier einen wichtigen Rahmen für beruflich tätige Fahrer.
Hier bieten wir Ihnen als evtl. betroffener Transportbetrieb bereits jetzt schon erste Informationen
zu Möglichkeiten, Inhalten und Ablauf dieser gesetzlichen Weiterbildung.
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig, ab 2009 geht es bereits los!
Wie aber kommen Sie als Nichtberufskraftfahrer zu neuem Wissensstand, von dem gerade oft
bei "Vielfahrern" der langfristige Erhalt des Führerscheines abhängen kann?
Vereinbaren Sie mit uns einen Termin und wir schnüren für Ihren Bedarf ein passendes Paket.
Von der einfachen zweistündigen "Verkehrsteilnehmerschulung" in Ihrem Büro, Betrieb oder
sonstigen Einrichtung bis hin zur zeitlich gestaffelten Weiterbildung über längere Zeiträume
wie wir das seit vielen Jahren für Transport- und Landwirtschaftsbetriebe, Feuerwehren,
Steuerberater, kommunale Einrichtungen bis zum Holzhandel und der Physiotherapie
u.a. im Rahmen vorgeschriebener Arbeitsschutzbelehrungen tun.
Siehe auch
Info Berufskraftfahrer Qualifikationsgesetz
Termin vereinbaren
Fortgeschrittenenkurse
Vieles hat sich in letzter Zeit geändert, vieles wird sich immer wieder ändern.
Ein spezielles Angebot für Sie als jung gebliebenen Verkehrsteilnehmer hält - bzw. macht Sie fit für die
Anforderungen des modernen Straßenverkehrs.
An drei verschiedenen Tagen erfahren Sie in jeweils 90 Minuten Neues und Interessantes zum Straßenverkehrsrecht
und erhalten Tipps und Hinweise zum Verhalten im Straßenverkehr.
Völlig freiwillig und ungezwungen ist für Sie unabhängig vom theoretischen Teil eine Fahrt von 90 Minuten
mit dem Fahrlehrer möglich.
Diese vertieft Ihr neu erworbenes Wissen in der Praxis und kann Ihnen wertvolle Hilfe und gegebenenfalls
wichtige Rückmeldung sein.
Wir beraten Sie gern.
Körperliche Einschränkungen und Begutachtungen
Seit nunmehr 10 Jahren arbeiten wir mit dem TÜV im Bereich der Fahrbegutachtungen
und im Zusammenhang mit gesundheitlichen Einschränkungen und der erforderlichen medizinisch psychologischen
Untersuchungen mit mehreren Kliniken zusammen.
Ausbildung in Brandis oder Borsdorf
Siehe auch
Adressen und Telefonnummern
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